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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

10 Jun 2022— 11:06 Uhr

Finanzaktiv gut zu wissen

Wann ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Geschäftsführer sinnvoll und wer kann diese überhaupt abschließen.

Gutverdienende Geschäftsführer sind eine interessante Zielgruppe für bAV-Verträge. Und warum ist diese Absicherung so wichtig?
Geschäftsführer haben häufig ein hohes Einkommen deutlich über der Renten-Beitragsbemessungsgrenze. Damit kann ihre Rentenlücke besonders groß werden. Zudem sind viele Geschäftsführer Gesellschafter-Geschäftsführer, die oftmals von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Ohne private Vorsorge hätten sie also überhaupt keine finanzielle Absicherung fürs Alter.

Eine betriebliche Altersvorsorge kann hier sinnvoll sein.

Eine bAV als Sockelversicherung ist nahezu immer sinnvoll. Für Geschäftsführer bildet sie eine solide Basis der Altersvorsorge. Außerdem ist sie bei korrekter Gestaltung insolvenzsicher und damit vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger geschützt. Und nicht zuletzt kann sie für das Unternehmen und/oder den Geschäftsführer ein spannendes Modell sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Aber nicht jeder Geschäftsführer hat Anspruch auf eine bAV.

Der klassische Geschäftsführer einer GmbH kommt fast immer für eine bAV infrage – also zum Beispiel auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die die Mehrheit der Stimmrechte halten. Sozialversicherungsrechtlich gelten sie zwar als selbstständig, trotzdem sind sie Angestellte mit Gehaltsanspruch. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit zu einer bAV.

Grundsätzlich müssen aber immer bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine davon: Die Firma darf nicht zu jung sein. Eine GmbH muss in der Regel seit mindestens fünf Jahren bestehen, um den Gesellschafter-GF mit einer arbeitgeberfinanzierten bAV zu versorgen. Außerdem muss er seine „Geeignetheit“ bewiesen haben, also mindestens seit drei Jahren Geschäftsführer sein. Hier muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ausnahmen liegen beispielsweise vor, wenn eine Einzelfirma in eine GmbH umgewandelt wird oder der Geschäftsführer Vorqualifikationen vorweisen kann.

Manche Unternehmensformen lassen eine bAV nicht zu. Dazu zählen alle Gesellschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind. Oft nennen sich zum Beispiel Inhaber einer GbR Geschäftsführer, obwohl sie es rechtlich gesehen nicht sind. Gesellschafter-GF von Personengesellschaften wie OHG und KG können ebenfalls keine bAV abschließen, weil sie als selbstständige Unternehmer gelten.

Vorsorge für Geschäftsführer, für die ein bAV nicht möglich ist.

Als Einstieg kann es die Basisrente (auch „Rürup-Rente“ genannt) sein, auch wenn sie weniger flexibel ist als die bAV. 

Ansonsten empfiehlt sich aus unserer Philosophie die einfache Formel: Eine gute Altersvorsorge sollte immer – nicht nur bei Geschäftsführern – aus Investment, Immobilien und bAV bestehen. Wenn letztere nicht möglich ist, als Alternative wie gesagt die Basisrente.

Welche Zusatzleistungen bei der bAV sind sinnvoll?

Generell sollte die betriebliche Altersvorsorge von anderen Bausteinen wie einem erweiterten Todesfallschutz, Berufsunfähigkeitsabsicherung oder der Absicherung gegen schwere Krankheiten, also einer Dread-Disease-Versicherung getrennt werden. Wenn man allerdings die bAV ergänzen will, dann sicherlich am ehesten mit solchen Elementen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn es in einem größeren Unternehmen erleichterten Zugang und/oder Rabatte bei BU oder Todesfallschutz gibt.

Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?

Damit die bAV steuerlich anerkannt wird, stellen die Finanzbehörden bestimmte Bedingungen. Das beginnt bei formalen Anforderungen wie einer klaren, eindeutigen und schriftlich festgehaltenen Versorgungsvereinbarung. Weitere Punkte sind die Finanzierbarkeit des bAV-Vertrages, der das Unternehmen nicht zu hoch belasten darf, sowie die sogenannte Erdienbarkeit. Das bedeutet, dass zwischen der Erteilung der Zusage und dem geplanten Rentenbeginn mindestens zehn Jahre liegen müssen.

Für den Geschäftsführer gilt wie bei jeder bAV: Am Ende zahlt man Steuern – wobei es auch hier durch die richtige Gestaltung des Konzepts schonendere und weniger schonende Modelle gibt. Der Zeitpunkt der Auszahlung und eine intelligente Aufteilung in Rente und Kapitalauszahlung spielen hier beispielsweise eine Rolle.

Bei Fragen rund um dieses Thema – rufen Sie uns gerne an!

Quelle: procontra online, bavheute.de

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