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Fondssparplan vs. fondsgebundene Rentenversicherung

10 Jun 2022— 10:06 Uhr

Finanzaktiv aktuell zum Thema Altersvorsorge

Fondssparplan vs. fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) – das spricht für die Versicherungslösung

Höheren Kosten stehen erhebliche Steuervorteile gegenüber. Doch die fondsgebundene Rentenversicherung kann noch in anderer Hinsicht punkten. Sparplan oder Versicherungsmantel – beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. 

Fondsgebundene Rentenversicherung? Wozu brauche ich den Versicherungsmantel, wenn ich auch einen einfachen, günstigen ETF-Fondssparplan abschließen kann? Mit diesen Fragen kommen häufig Kunden, wenn wir sie zum Thema Altersvorsorge mit Investmentfonds beraten. Tatsächlich spricht aber viel für die Versicherungsvariante.

Auch bei fondsgebundenen Rentenversicherungen (FRV) können Kunden heute in der Regel ETFs nutzen. Dennoch bleibt das Problem, dass – im Vergleich zu einem ETF-Sparplan – zunächst einmal die höheren Kosten der FRV ins Auge fallen. Und, ja: Durch die Abschlusskosten reduziert sich in den ersten Jahren der Anteil der Beiträge, der tatsächlich in den Fonds fließt. 

Überzeugende Argumente für Versicherungsmantel

Insgesamt verringert sich die Rendite nach einer aktuellen Berechnung des Analysehauses Assekurata durch die Vertragskosten um durchschnittlich 0,8 Prozent. Bei günstigen Anbietern sogar noch weniger. Bei den meisten Anbietern aber um deutlich mehr und diese sind dann auch nicht empfehlenswert. Wir als Vermittler von FRV können aber triftige Gegenargumente zu Gunsten der Versicherungslösung ins Feld führen. Das erste betrifft die Versteuerung. 

Hier punktet die FRV gleich in mehrfacher Hinsicht. Nicht nur werden während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge und angespartes Kapital fällig – auch Umschichtungen zu anderen Fonds sind nicht abgeltungssteuerpflichtig. Bei Sparplänen sieht das anders aus. Dort belastet jedes Umschichten und jeder Verkauf die Erträge mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer. „Gerade nach mehreren Jahren mit einem entsprechend höheren Guthaben ist der steuerliche Freibetrag hier keine Hilfe mehr“, urteilen Experten des Fachportals „ihre-vorsorge.de“. Die Umschichtung erfolgt in der Regel im höheren Alter, weil die Aktienquote mit zunehmendem Alter reduziert wird um die die Schwankungen zu reduzieren, genau dann, wenn die höchsten Gewinne erzielt werden. 

Enorme Steuervorteile ergeben sich später im Zuge der Auszahlung. FRV-Versicherte haben die kostenfreie Wahl zwischen einer Einmalauszahlung und einer lebenslangen Leibrente. In beiden Fällen muss nur der Ertragsteil versteuert werden – und das auch nur zum Teil. 

Entscheidet der Kunde sich für die Einmalzahlung, holt sich das Finanzamt den individuellen Steuersatz auf die Hälfte der Erträge (sofern der Versicherte 62 Jahre oder älter ist und mindestens zwölf Jahre lang Beiträge gezahlt hat). Doch Achtung: Steuerneutral bleibt der Ansparanteil nur dann, wenn der Versicherte bis zur Auszahlung Beiträge zahlt.

Bei einer Leibrente liegt der zu versteuernde Anteil noch niedriger. Abhängig vom Alter des Versicherten bei Rentenstart sind es beispielsweise bei 60 Jahren 22 Prozent, bei 65 Jahren 18, bei 67 Jahren 17 Prozent. Gewinne aus einem Sparplan müssen dagegen (bis auf den Freibetrag von 801 Euro) in voller Höhe mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuert werden.

Unterschiede verdeutlichen

Zum besseren Verständnis möchten wir den grundsätzlichen Unterschied zwischen Sparplan und Rentenversicherung verdeutlichen. Ein Sparplan dient dem Vermögensaufbau. Eine Versicherung sichert Lebensrisiken ab. Die fondsgebundene Rentenversicherung zum Beispiel das Risiko Altersarmut. Und daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil gegenüber dem Fondssparen. 

Entscheidet der Kunde sich für die Verrentung der Auszahlung, kann er sich darauf verlassen, dass die monatliche Leibrente bis an sein Lebensende auf seinem Konto landet, egal wie alt er ist – selbst, wenn im Einzelfall die zur Verfügung stehende Summe „aufgebraucht“ sein sollte. Über dieses klare Plus an Sicherheit sind sich viele Kunden nicht im Klaren. Es kann ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium für Wahl einer FRV sein. Der Kunde muss aber nicht die Rentenzahlung vereinbaren, er kann bei entsprechend langer Laufzeit des Vertrages über Entnahmen seine Auszahlungen planen und weiterhin in günstigen ETFs investiert bleiben, mit dem Alter entsprechender Aktienquote.

Flexibilität ist Trumpf

FRV-Policen bieten heutzutage ein Höchstmaß an Auswahl- und Gestaltungsmöglichkeiten – nur ist das bei vielen Kunden noch nicht angekommen. 

Mangelnde Flexibilität gehört zu den hartnäckigsten Vorurteilen über fondsgebundene Rentenversicherungen (FRV). Wie bei anderen Kritikpunkten mag dies in der Vergangenheit ein berechtigter Kritikpunkt gewesen sein. Inzwischen haben sich die Versicherer allerdings sehr stark auf den Wunsch nach flexibler Vertragsgestaltung eingestellt. Mit diesen Hinweisen können wir als Vermittler Kunden davon überzeugen, dass ihre Befürchtungen unberechtigt sind.

+ Beitragshöhe:

Fast alle Verträge sehen heutzutage die Möglichkeit vor, monatliche Beiträge nach oben oder nach unten anzupassen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Versicherten ändert. Auch kann man Einmalanlagen als Zuzahlungen tätigen. 

+ Zuzahlungen/Entnahmen:

Meist ist beides während der gesamten Laufzeit des Vertrags möglich. Für Entnahmen gibt es häufig eine Mindestsumme von einigen hundert Euro, außerplanmäßige Zuzahlungen sind bis zu sechsstelligen Summen möglich.

Für die FRV stehen inzwischen hunderte an aktiven und passiven Fonds zur Auswahl. Neben gemanagten Portfolios gehören auch kostengünstige ETFs dazu, ebenso Einzelfonds für individuelle Depots. Auch die Zahl der Fonds, die sich an Nachhaltigkeitskriterien orientieren, wächst seit einigen Jahren ständig. 

+ Fondswechsel:

Wie bereits vorher erwähnt, ist eine steuer- und kostenfreie Umschichtung möglich, sollten sich Fonds nicht wie gewünscht entwickeln, Manche Versicherer begrenzen dies auf bestimmte Zeiträume, zum Beispiel einmal im Monat. Versicherte können die Entwicklung an den Finanzmärkten selbst im Auge behalten und bei Bedarf entsprechende Umschichtungen vornehmen oder eine Rentenversicherung mit aktivem Fondsmanagement wählen, das ihnen diese Aufgabe abnimmt. Gegen Ende der Laufzeit greift ohnehin das meist kostenlose Ablaufmanagement, in dessen Verlauf die Fondsentwicklung regelmäßig bewertet und gegebenenfalls angepasst wird.

+ Kündigung/Beitragsfreistellung/Beitragsaussetzung:

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann im Notfall auch gekündigt werden. Allerdings raten alle Experten davon ab, da der Versicherte dadurch in der Regel Geld verliert. Eine Alternative liegt in der Beitragsfreistellung. Dabei bleibt der Versicherungsschutz erhalten, ohne dass weiter Beiträge gezahlt werden. Wir klären aber immer darüber auf, dass eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlungen nur mit Zustimmung des Versicherers möglich ist.

Manche Unternehmen bieten auch befristete Beitragspausen an. Außerdem besteht oft die Möglichkeit, als Zusatzschutz eine Beitragsfreiheit bei Berufs- und Dienstunfähigkeit zu vereinbaren. In diesem Fall übernimmt dann der Versicherer die Beiträge. Alternativen zur Kündigung gibt es also einige.

+ Rentenbeginn:

Auch der Eintritt in die Rentenphase kann inzwischen sehr flexibel gestaltet, will heißen: um mehrere Jahre vorgezogen oder nach hinten verschoben werden. Der Bezug von Teilrenten ist ebenso möglich, wie ein sogenannter investmentorientierter Rentenbezug. Hierbei wird während der Rentenphase ein Teil des angesparten Kapitals weiter in Investmentfonds investiert. So schöpft der Versicherte weitere Kapitalerträge. 

+ Auszahlung:

Zu guter Letzt bieten fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht die Möglichkeit zwischen einer Einmalauszahlung und einer lebenslangen Leibrente zu wählen. Das ist zum Beispiel ein entscheidender Vorteil im Vergleich zu Fondssparplänen – woraus sich wiederum erhebliche Steuervorteile ergeben.

Wir beraten Sie gerne – Jetzt Online Beratungstermin buchen unter https://finanz-aktiv.de/onlinetermin/

 

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